Hollmann + Partner

Herzlich Willkommen auf unserer Homepage,

sie soll Ihnen in Kürze einen kleinen Überblick über uns und unsere Tätigkeiten vermitteln. Nicht mehr, da die steuerliche Beratung auch von persönlichen Faktoren abhängt, und nicht weniger, damit Sie wissen, in welchem Bereich wir für Sie tätig werden können.

Das Generationsmodell Hollmann + Partner bietet Ihnen als Mandant Ansprechpartner für jeden Bereich der steuerlichen Beratung und für jeden Lebensabschnitt. Die Partner und Steuerberater unserer Partnerschaftsgesellschaft haben auf Grund der von uns gewählten Ausbildungs- und Altersstruktur entsprechende Erfahrung, und dies seit über 40 Jahren. Da wir branchenübergreifend tätig sind, gehört „Querdenken“ zu unseren Stärken. Genau wie die direkte persönliche Beziehung unserer Berufsträger zu ihren Mandanten. Bei uns sind Sie keine Nummer.

Die Basis unserer Philosophie ist das Vertrauen zu unseren Mandanten und das Vertrauen unserer Mandanten zu uns. Aus diesem Grund schließen wir mit Ihnen keinen langfristigen Vertrag. Sollte Ihr Vertrauen irgendwann einmal nicht mehr gegeben sein, müssen Sie jederzeit gehen können. Dies ist bei uns der Fall.

Philosophie

GegenSteuern:
Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle unseres Staatssystems. Viele, für alle Unternehmen notwendige, Investitionen werden durch sie bezahlt. Nichts desto trotz zahlen viele ungesteuerte Unternehmen zu viel Steuern. Mit den richtigen, rechtzeitigen und legalen Steuerungsmechanismen kann man „gegensteuern“.

Entlasten:
Sagen Sie uns, was Sie an Tätigkeit belastet und in Ihrem beruflichen Wirken behindert. Wir übernehmen diese Lasten im Rahmen unseres Tätigkeitsbereiches für Sie, damit Sie in dem was Sie gut können, ungehindert erfolgreich tätig sein können.

Einfach:
Gerade in Zeiten hektischer Gesetzgebung ist es häufig wichtig, einfache und klare Strukturen zu schaffen, auf deren Berechenbarkeit man sich langfristig verlassen kann. Komplizierte steuerliche Strukturen sind langfristig nicht kalkulierbar und verursachen häufig erhebliche Beratungs- und Überwachungskosten, mit ungewissem Erfolg.

No Risk, no fun?:
Welcher Typ sind Sie? Lieben Sie es Risiken einzugehen und bei zweifelhaften Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Finanzverwaltung dagegen zu halten, egal wie es ausgeht, oder gehen Sie lieber auf Nummer sicher und wollen Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen auf jeden Fall vermeiden? Egal, welcher Typ Sie sind, sagen Sie es uns. Wir beraten Sie nach Ihren Vorstellungen.

Leistungen

Wir beraten und unterstützen Sie gezielt und individuell in vielen Bereichen. Die folgende Aufzählung von Tätigkeiten kann deshalb nur bespielhaft sein. Die Art und Weise unserer Zusammenarbeit wird nach Ihren Bedürfnissen und Ressourcen abgestimmt und angepasst. Während unsere vereidigten Buchprüfer auch ausschließlich prüfend für Sie tätig sein können, können unsere Mitarbeiter im Finanzbuchhaltungsbereich auch vor Ort in Ihrem Hause unterstützend oder als Vertretung im Krankheitsfall aushelfen. Bei älteren Mandanten sammeln wir die einkommensteuerlichen Belege auch schon einmal vor Ort ein. Im Bereich der Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung können wir Sie ebenso unterstützen wie bei der Existenzgründung.

Aus berufsrechtlichen Gründen erbringen wir die Leistungen der vereidigten Buchprüfer, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Hausverwaltung über uns zugehörige selbständige Gesellschaften / Partner.

Wir arbeiten sehr gerne mit Ihren Rechtsanwälten und Notaren zusammen. Im Rahmen unseres Netzwerkes können wir Ihnen auch gerne Spezialisten nach unseren Erfahrungen empfehlen.

FINANZBUCHHALTUNG

  • Erstellen der Finanzbuchhaltung für Unternehmen aller Art
  • Erstellen von monatlichen Auswertungen (individuell oder Standard)
  • Erstellen von Kostenstellen-/träger-Auswertungen
  • Erstellung der Anlagenbuchhaltung
  • Meldung von umsatzsteuerlichen Werten an das Finanzamt
  • Fristenüberwachung
  • Direkte Kommunikation und Abstimmung mit den Finanzbehörden
  • Speicherung der Daten im Rechenzentrum
  • Übernahme von Daten aus ihren Bankverbindungen
  • Erstellung von Statistiken
  • Unterstützung bei der Fortentwicklung zu belegarmen Systemen
  • Neueinrichtung von Buchhaltungssystemen vor Ort
  • Aufbau eines IKS (internes Kontrollsystem)

Die Liste der individuell zu vereinbarenden Tätigkeiten ist hier schier unendlich. Ebenso verhält es sich mit der Aufteilung der Arbeiten auf Sie/Ihr Personal und uns. Durch Scannen von Belegen und Datenübermittlung sind hier vielfältige Gestaltungen möglich. Welche die Sinnvollsten und Kostengünstigsten sind, werden in einem individuellen Gespräch ermittelt.

LOHNBUCHHALTUNG

  • Erstellen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Erstellen und Abrechnen von Vorschüssen
  • Führung von Urlaubstagen auf der Abrechnung
  • Sachbezugsberechnung-, versteuerung
  • Abrechnung von vermögenswirksamen Leistungen
  • Abrechnung von betrieblichen Altersversorgungen
  • Abrechnung von Arbeitnehmer-Pfändungen
  • Erstellen von Bescheinigungen
  • Sofortmeldungen
  • Erstellen und Übermitteln von Krankenkassenmeldungen
  • Erstellen und Übermitteln sämtlicher An- und Abmeldungen an Sozialversicherungsstellen
  • Erstellen und Übermitteln von Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Erstellen und Übermitteln von Lohnfortzahlungsanträgen
  • Erstellen von Überweisungsträgern oder Datenübermittlung an Banken
  • Erstellen von Einspielungslisten / Einspielung von Daten
  • Erstellen von Kostenstellen-/trägerlisten
  • Meldungen an Berufsgenossenschaften
  • Abwicklung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen (idR bei uns im Hause)
  • Urlaubs-, Krankheitsvertretung von Ihren Mitarbeitern

Auch hier sind die unterschiedlichsten Fallgestaltungen möglich, z. B. im Stundenlohnbereich können Sie die Kosten optimieren, in dem Sie selbst eine on- oder offline Voraberfassung der Daten vornehmen.

STEUERLICHE BERATUNG

  • Lösung aller laufenden Steuerprobleme
  • Optimale Steuergestaltung
  • Jahresabschlussmanagement
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Abwicklung von Betriebsprüfungen (idR bei uns im Hause)
  • Existenzgründungsberatung
    • Wahl der optimalen Rechtsform
    • Hilfe bei der Stellung von Fördermittelanträgen
  • An- und Verkauf von Firmen
  • Umwandlung von Firmen
  • Unternehmensnachfolgeberatung
  • Erbschaftsteuerliche Gestaltungen
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Selbstanzeigen
  • Mediation

Die Liste der möglichen steuerlichen Beratungsleistungen ist nicht abschließend. In der Regel sind wir in allen Bereichen der steuerlichen Beratung erfahren und tätig.

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG

  • Finanzierungsberatung
  • Erstellung von Hochrechnungen
  • Break-Even-Point Berechnungen
  • Kostenstellen- / Kostenträgeranalysen
  • Planrechnungen
  • Sanierungsberatung

Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung sind wir in täglichen Entscheidungen an Ihrer Seite. Durch redundante Betreuung ist in der Regel neben dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter auch immer ein Berufsträger verfügbar. Auf unsere telefonische Erreichbarkeit und schnelle Rückrufe legen wir dabei viel Wert.

JAHRESABSCHLÜSSE / BILANZEN / GEWINNERMITTLUNGEN

  • Eröffnungsbilanzen
  • Gewinnermittlungen
  • Jahresabschlüsse nebst Anlagenbuchhaltung
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung von eBilanzen
  • Jahresabschlussanalysen nebst Kennzahlen
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Umwandlungsbilanzen
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Liquidationsbilanzen
  • Erfüllung von Meldepflichten (eBundesanzeiger)

Bei der Jahresabschlusserstellung achten wir unter anderem auch auf das Verhältnis zwischen steuerlicher Optimierung und Praktikabilität. Bei der reinen Jahresabschlusserstellung können wir in der Regel problemlos auch Daten von diversen Softwareanbietern in unser System (DATEV eG) einspielen.

STEUERERKLÄRUNGEN

  • Einkommensteuer / beschränkt und unbeschränkt
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer / Zerlegungen
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • Grunderwerbsteuer

Die Übermittlung der Steuererklärungen erfolgt überwiegend direkt durch unser Rechenzentrum – die DATEV eG. Dort werden die Daten sicher im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verwahrt.

TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG / NACHLASSVERWALTUNG

  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung

Durch unsere langjährige Tätigkeit, befinden sich in unserem Bestand auch langjährige Mandate, deren Wünsche wir auch nach ihrem Ableben in deren Sinne begleiten. Diese Tätigkeiten werden durch die H+P Tax Management + Consulting GmbH durchgeführt.

PRÜFUNGSTÄTIGKEITEN

  • Warenbestandsprüfungen
  • Pflichtprüfung des Jahresabschlusses

Prüfungstätigkeiten werden in der Regel nicht durch unsere Gesellschaft durchgeführt, sondern durch den vereidigten Buchprüfer Peter Hollmann. Vereidigte Buchprüfer und prüfungserfahrene Mitarbeiter stehen Ihnen dort gerne zur Verfügung.

HAUSVERWALTUNG

  • Hausverwaltertätigkeit
  • Abrechnungserstellung von Nebenkosten

Hausverwaltungstätigkeiten werden nicht direkt durch unsere Gesellschaft durchgeführt, sondern durch die H+P Tax Management + Consulting GmbH.

Stellengesuche

Bedingt durch unsere Geschäftsphilosophie ergeben sich bei uns in der Regel wenige Personalveränderungen. Durch Mutterschaftsurlaub, spezielle Mandate oder andere Umstände kommt es jedoch ab und zu vor, dass neue Mitarbeiter benötigt werden. Da wir nicht wissen, wann dies der Fall ist, können Sie sich gerne durch eine Initial-Bewerbung bei uns vorstellen. Die Daten von geeigneten Bewerbern werden von uns gespeichert und vorrangig im Fall der Fälle berücksichtigt. Wir freuen uns über jede initiative Bewerbung.

Wenn Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an die Bewerber@HollmannundPartner.de senden, sollte dies im PDF-Format erfolgen.

Ausbildung

Wir bilden regelmäßig aus. Da unsere Ausbildungsplätze meistens äußerst begrenzt sind, ist eine rechtzeitige Bewerbung sinnvoll. Über die Ausbildung und die aktuellen Ausbildungsvergütungen informiert die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen und die Bundessteuerberaterkammer . Bei besonderen Leistungen passen wir die Ausbildungsvergütung an.

Neben einem gepflegten Äußeren sind als Voraussetzung für die Ausbildung zum Steuerfachangestellten vor Allem Charaktereigenschaften wie Zuverlässigkeit, Freundlichkeit, Ehrlichkeit, Selbständigkeit und Eigeninitiative wichtig. Dies spiegelt sich zum Teil sicherlich in Zeugnissen wieder, aber nicht nur.

Wir unterstützen Sie gern durch notwendige und sinnvolle Fortbildungskurse, aber wir tragen Sie nicht dorthin. Es liegt also an „Ihnen“!

Einige unserer ehemaligen Auszubildenden haben sich zwischenzeitlich zum Berufsträger oder zum Partner in dieser Gesellschaft entwickelt.

Team


BERND HOLGER RÖSNER
Steuerberater


STEFANIE DANN
Steuerberaterin


INES KAPTEIN
Diplom-Betriebswirtin
Steuerberaterin


LARS HOLLMANN
Diplom-Ökonom
Steuerberater

Mitarbeiter n. § 58 StBG
THOMAS BEHRENS
Steuerberater

in Kooperation
PETER HOLLMANN
Diplom-Finanzwirt
vereidigter Buchprüfer
Steuerberater

in Kooperation
GÜNTHER HOLLMANN
Steuerberater

in Kooperation
WERNER REUTER
Steuerberater

in Kooperation
VIOLA BEECKEN
Diplom-Kaufmann
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Für einen genauen Routenplan klicken Sie einfach auf die Karte.

Kontakt

Hollmann + Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB

Busestraße 29 / 28213 Bremen

Telefon + 49 (0)421 20 23456
Telefax + 49 (0)421 20 23457

E-Mail info@hollmannundpartner.de
Web www.hollmannundpartner.de

Öffnungszeiten:

Mo. – Do.: 09.00 – 17.00 Uhr

Fr.           : 09.00 – 13.00 Uhr

Sa. und So. geschlossen


Impressum

Unternehmensangaben nach § 5 TMG und §§ 2 und 3 DL-InfoV

Hollmann + Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbB

Busestraße 29 / 28213 Bremen

Telefon + 49 (0)421 20 23456
Telefax + 49 (0)421 20 23457

E-Mail   info@hollmannundpartner.de
Web     www.hollmannundpartner.de

Geschäftsführende Gesellschafter:

Bernd Holger Rösner | Steuerberater
Ines Kaptein | Steuerberaterin
Stefanie Dann | Steuerberaterin
Lars Hollmann | Steuerberater

Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen wurden alle in Deutschland verliehen.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

USt-ID: DE 114527613

Sitz

Amtsgericht Bremen, Partnerschaftsregister Nr. 27

Zuständige Kammern

Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen, Am Wall 192, 28195 Bremen www.stbkammer-bremen.de

Berufsrechtliche Regelungen Steuerberater

Steuerberatungsgesetz (StBerG), Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten – Berufsordnung (BOStB) sowie Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV). Die berufsrechtlichen Regelungen für Steuerberater können in deutscher Sprache auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer http://www.bstbk.de eingesehen werden.

Gemäß § 76 Abs. (2) Nr. 3 StBerG führt die zuständige Steuerberaterkammer auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Steuerberater und Mandant ein Vermittlungsverfahren durch und erteilt hierzu nähere Auskünfte.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften in der jeweils aktuellen Form.
Ansehen »

Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst Deutschland, Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland. Versichert sind Haftpflichtansprüche,

(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.

Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.

Somit entspricht der räumliche Geltungsbereich mindestens den Anforderungen des § 67 StBerG und der §§ 51 ff DVStB.

Einheitliche Angaben gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 DL-InfoV:

Die Hollmann + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB arbeitet eng mit dem vereidigten Buchprüfer Peter Hollmann und der H+P Tax Management + Consulting GmbH zusammen, um Steuerberatung, die Vorbehaltsaufgaben der vereidigten Buchprüfer, Hausverwaltung, Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung „unter einem Dach“ anbieten zu können.

Vor Annahme eines Mandates wird immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt und welche Gesellschaft zur Annahme und Ausführung des Mandats berechtigt ist.

Haftungsbestimmungen

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